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Dyon hat geschrieben:Die auf MSDynamics.de gefundenen Posts und Lösungen haben mir in meinem beruflichen Arbeitsleben sehr geholfen.
- Verfasst von: Timo Lässer am 26. April 2005 09:24
gmbhnetz.de hat geschrieben:ELSTER vorerst gestoppt Sie dürfen Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen wieder in Papierform abgeben! Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuervor- und -anmeldungen ausgesetzt und damit den von den Unternehmen heftig kritisierten gravierenden, unter Umständen sogar existenzgefährdenden Sicherheitsmängeln Rechnung getragen. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen stellt sich damit in seinem Erlass vom 06.04.2005 (S 90061 - 65 - V1) gegen das Bundesministerium, das ab 2005 in strenger Gesetzesauslegung die elektronische Abgabe verbindlich verlangt. Die Referatsleiter Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder sind mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass nach § 150 Abs. 1 AO auch Papieranmeldungen weiterhin rechtsgültige Anmeldungen sind, die keine Sanktionen zur Folge haben dürfen. Damit ist klar: Sie können Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen künftig auch wieder in Papierform abgeben. Mit anderen Worten: Sie sollten sich gegenüber Ihrem Finanzamt auch dann auf den Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen berufen, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen Bundesland sitzt. Es ist wohl mehr als nur wahrscheinlich, dass sich auch die übrigen Länderfinanzministerien nicht weigern können, sich der nordrhein-westfälischen Rechtsauffassung anzuschließen.
Quelle: Verlagsgruppe praktisches Wissen (http://www.steuernetz.de/homepages/gmbh_geschaeftsfuehrer/pt/PT226.html)
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