18. Dezember 2012 17:12
Hallo zusammen,
wir suchen momentan verzweifelt nach eine Aussage, ob wir für unsere neue Niederlassung in England zwingend eine neue Datenbank mit der für England spezifischen Version von NAV2009 benötigen?
Hat hier jemand bereits Erfahrungen mit gesammelt? Die Frage der steuerrechtliche Lage scheint sehr Komplex zu sein und unsere Frage ist nun, ob es mit kleinen Anpassung die wahrscheinlich Notwendig sind möglich ist aus rechtliche Lage?
Würde mich über jede Hilfe freuen
Danke!
MfG
Philipp
19. Dezember 2012 08:28
Hallo Zidane1x und wilkommen im Forum,
auf diese Frage kann man pauschal keine Antwort geben, da hier viele Faktoren mitspielen.
Der sicherste Weg ist es seinen Partner zu fragen und ggf. ein NSC mit Erfahrung in diesem Bereich zu kontaktieren.
Wichtige Punkte bei der Entschidung sind / können sein:
- Wieviele Individualanpassungen gibt es
- Kann die englische Niederlassung auf den SQL-Server in Deutschlanf zugreifen
- Welche Bereiche von NAV werden verwendet
- Wie sieht das Finanz/Steuerrecht in allen betroffenen Ländern aus
- Gibt es bereits eine offizielle Landesversion auf der aufgebaut werden kann
- Wie viele rechtliche Anpassungen gibt es in der Länderversion im Vergleich zur DE-Version
Zu dem Punkt "zwingend" kann ich mit nein antworten, aber ob es nicht doch sinnvoll ist muss eben anhang vieler Kriterien entschieden werden.
19. Dezember 2012 08:48
Hallo Danjo,
der Begriff NSC gibt es seit einiger Zeit nicht mehr.
viewtopic.php?f=40&t=12971#p65310Gruß
Jan
20. Dezember 2012 17:33
Danke für die Info!
Schade hatte mir erhofft das hier vielleicht jemand diese Erfahrung schon sammeln konnte. Es ist klar das Änderungen erfolgen müssen, nur stellt sich mir die Frage, ob diese Änderungstechnisch nicht zuviel sind und auch möglich.
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