30. Juli 2015 09:15
Hallo,
ich habe hier ein Problem mit Einstandspreisen, mit dem ich mich bisher noch nie beschäftigen musste.
Sachverhalt.
Ich habe einen Artikel, der zum Zeitpunkt des Verkaufs auf der Einkaufsseite nur geliefert und noch nicht fakturiert war (Einstandspreis zu diesem Zeitpunkt 0,00).
Nach der Kreditorenfaktura und Lagerregulierung hat der Artikelposten des Verkaufes nun den korrekten EK-Preis. Soweit so gut.
In der gebuchten Verkaufsrechnung steht aber weiterhin 0,00, was ja glaube ich Standardmäßig so ist, weil die Regulierung nicht die Belegeinträge korrigiert.
Nun wurde eine Gutschrift zu der Verkaufsrechnung über Beleg kopieren ohne die Option "neu berechnen" erstellt. In der geb. Gutschrift und somit im neuen Artikelposten steht nun natürlich kein Einstandspreis mehr. Beim Weiterverkauf hat der Artikel nun keinen EK mehr und verfälscht dadurch einiges (DB etc.).
Man könnte das natürlich dadurch umgehen, wenn man die option neu berechnen verwendet. Das hat aber zur Folge, dass der EK dann möglicherweise nicht mehr der ursprügliche ist (mittlerweile anderer EK im Artikel).
Frage nun. Wie bekommt es hin, dass in der VK-Gutschrift auf jeden Fall wieder der EK vom ursprünglichen Posten erscheint?
Gruss
30. Juli 2015 11:09
In Zukunft die Einstandspreisrückverfolgung einschalten (im Einkauf und Verkauf), bzw. "Ausgegleichen von Artikelposten" wie
hier beschreiben nutzen.
Nachträglich für den aktuellen Vorgang geht das aber nicht, der muss manuell im
Neubewertungsbuchblatt korrekt bewertet werden.