Bewertung der Fertigerzugnisse nach HGB im Jahresabschluss

7. Oktober 2024 17:24

Hallo zusammen,

wir sind gerade in der Einführung von Business Central und mich würde interessieren wie andere Nutzer die Fertigerzeugnisse zum Jahresabschlussstichtag nach HGB bewerten. Der Sachverhalt ist wie folgt:

Hinter einer Arbeitsplatzgruppe (bei uns sind es die einzelenen Maschinen in der Fertigung) hinterlegen wir einen Einstandspreis, der bei uns einmal im Jahr anhand der Jahresabschlusszahlen ermittelt wird. Hierzu werden die Gesamtkosten für die Arbeitsplatzgruppe, d.h. Strom, Afa, Lohnkosten, etc. durch die Anzahl der produktiven Stunden des jeweiligen Jahres dividiert. Beispielhaft haben wir für eine Arbeitsplatzgruppe 80.000 € an Kosten und 1.000 produktive Stunden für das Jahr 2023 ermittelt, wodurch sich ein Einstandspreis von 80€ ermittelt. Diesen Wert würden wir nun als Einstandspreis der Arbeitsplatzgruppe festlegen.

Nun produzieren wir im Jahr 2024 einen Artikel und Business Central bewertet den Artikel, den wir produzieren anschließend mit dem Einstandspreis der jeweiligen Arbeitsplatzgruppe. Z.B. die Maschine hat 2 Stunden benötigt um das Teil zu fertigen d.h. 80€ x 2h = 160€ => der Artikel wird nach Beendigung des Fertigungsauftrags mit einem Wert von 160€ auf das Konto der Fertigerzeugnisse gebucht (Den Materialanteil habe ich in diesem Beispiel nicht berücksichtigt).

Nach Erstellung des Jahresabschlusses 2024 berechnen wir nun die neuen Einstandspreise. Für die oben genannte Arbeitsplatzgruppe kommen wir nun auf Gesamtkosten von 100.000 € und auf produktive Stunden von nur 800. D.h. der Einstandspreis liegt bei 125€. Das Fertigerzeugnis welches in 2024 produziert wurde und zum Jahresabschlussstichtag für 160€ auf Lager liegt muss ja laut HGB zu Herstellungskosten bewertet werden. Der neue Wert würde also bei 125€ x 2h = 250€ liegen.

Das Problem aus unserer Sicht ist, dass wir den tatsächlichen Einstandspreis den die Arbeitsplatzgruppe in dem jeweiligen Jahr hat, immer erst im Folgejahr konkret ermitteln können. Müssen wir dann zum Abschlussstichtag immer eine Neubewertung aller Fertig- und Teilfertigerzeugnisse durchführen? Bzw. wie handhaben andere Anwender diese Thematik?

Besten Dank für Eure Rückmeldungen.